Ablauf und Unterlagen

4 Schritte von der Anfrage bis zum Gutachten
ca. 60–90 Min. Dauer des Ortstermins, je nach Objekt
3–5 Werktage vom Termin bis zum fertigen Gutachten
2 Unterlagen reichen für den Anfang, der Rest lässt sich klären

Die vier Schritte

  1. Anruf, etwa fünf Minuten

    Sie schildern, um welche Immobilie es geht und was der Anlass ist. Wir klären, welches Verfahren dazu passt, in welcher Größenordnung das Honorar liegt und wann ein Termin möglich wäre. Läuft eine Frist oder ein Notartermin, gehört das an den Anfang des Gesprächs, nicht ans Ende.

  2. Ortstermin, 60 bis 90 Minuten

    Aufmaß, Lichtbilder, Feuchtemessung in Keller und an kritischen Anschlüssen, Begutachtung von Dachstuhl und Dacheindeckung, Aufnahme von Ausstattung und Zustand. Dazu Ihre Auskünfte zu Umbauten, Reparaturen und Besonderheiten, die man einem Haus nicht ansieht.

  3. Auswertung am Schreibtisch

    Bodenrichtwerte und Marktdaten für die Lage, Einordnung des aufgenommenen Zustands, Durchführung des gewählten Verfahrens. Wo es sinnvoll ist, wird ein zweites Verfahren gerechnet, damit sich das Ergebnis gegenseitig absichert.

  4. Gutachten und Erläuterung

    Sie erhalten das schriftliche Gutachten in der Regel drei bis fünf Werktage nach dem Termin, dazu eine Erläuterung des Ergebnisses. Der Sinn dieser Erläuterung ist, dass Sie den Wert anschließend auch gegenüber Dritten vertreten können.

Geöffneter Koffer mit Kreuzlinienlaser, Stativbeinen und einem Leica Laser-Entfernungsmesser

Aufgemessen wird mit Laser-Entfernungsmesser und Kreuzlinienlaser, nicht mit dem Bandmaß über die Diagonale. Das ist kein Selbstzweck: Die Wohnfläche geht unmittelbar in den Wert ein, und eine ungenau ermittelte Fläche verschiebt das Ergebnis um mehr, als die meisten vermuten.

Was beim Ortstermin zugänglich sein muss

Blick in einen nicht ausgebauten Dachstuhl mit sichtbaren Sparren, Pfetten und einer Stütze

Zwei Räume entscheiden überproportional über den Wert, und beide werden bei Besichtigungen gern übersprungen: Keller und Dachboden. Im Keller zeigt sich, ob Feuchtigkeit ein Thema ist. Unter dem Dach zeigt sich, ob in absehbarer Zeit eine größere Ausgabe ansteht.

Bitte sorgen Sie dafür, dass beide zugänglich sind, dass Licht vorhanden ist und dass an den Wänden entlang genug Platz zum Messen bleibt. Ein zugestellter Kellerraum kostet Aussagekraft, und die fehlt am Ende im Gutachten.

Ist die Immobilie vermietet, muss der Termin mit den Mietern abgestimmt sein. Das braucht meist einen Vorlauf von ein bis zwei Wochen und ist der häufigste Grund, warum sich ein Termin verzögert.

Welche Unterlagen gebraucht werden

Die kurze Antwort: Für ein erstes Gespräch brauchen Sie gar nichts. Für das Gutachten ist manches nötig, vieles hilfreich, und einiges hole ich selbst. Die folgende Aufteilung soll Ihnen die Sortierarbeit abnehmen.

Alter Grundrissplan ausgebreitet auf einem Tisch, beschwert mit Maßband, Maßstab und Zollstock

Das brauche ich von Ihnen

Zwei Dinge genügen als Grundlage:

  • Grundbuchauszug, möglichst aktuell. Nur Eigentümer und Berechtigte bekommen ihn beim Grundbuchamt, deshalb kann ich ihn nicht selbst anfordern.
  • Baupläne oder Grundrisse, auch alte und handgezeichnete. Sie sagen mehr über ein Haus als jede Beschreibung.

Hilfreich, wenn vorhanden

  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Nachweise über Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Bad, Elektrik, mit Jahreszahl
  • Energieausweis
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlung, Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklage
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge oder eine Aufstellung der Mieten
  • Bei Erbbaurecht: der Erbbaurechtsvertrag

Das hole ich selbst

  • Bodenrichtwerte des zuständigen Gutachterausschusses
  • Marktdaten und Vergleichsangaben für die Lage
  • Kartenmaterial und Angaben zur Umgebung

Fehlende Unterlagen verhindern die Bewertung nicht

Das ist der häufigste Grund, warum Menschen mit dem Anruf warten: Sie wollen erst alles zusammensuchen. Das ist nicht nötig. Vieles lässt sich vor Ort aufmessen, anderes beim Bauamt oder Grundbuchamt nachfordern, und wo eine Angabe fehlt, wird das im Gutachten benannt statt geraten.

Gerade in Erbfällen ist oft niemand mehr da, der weiß, wo die Unterlagen liegen. Genau dafür gibt es den Ortstermin.

Damit es schneller geht

Drei Dinge, die den Ablauf erfahrungsgemäß verkürzen: Sagen Sie gleich beim ersten Anruf, ob eine Frist läuft. Klären Sie bei vermieteten Objekten vorab den Zugang mit den Mietern. Und legen Sie zum Termin bereit, was Sie ohnehin haben, auch unsortiert.