Was ein Wertgutachten kostet
Das Honorar in einem Satz
Ein schriftliches Wertgutachten kostet 0,8 Prozent vom ermittelten Verkehrswert, mindestens jedoch 900 Euro. Mehr Regeln gibt es nicht. Kein Stundensatz, keine Zuschläge nach Aufwand, keine Überraschung auf der Rechnung.
Die Untergrenze greift nur bei kleineren Objekten. Ab einem Verkehrswert von 112.500 Euro liegt die Prozentrechnung über den 900 Euro, von da an gilt allein der Prozentsatz.
Vier Beispiele zur Einordnung
Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Wert, nicht nach Ihrer Schätzung vorab. Wie hoch es ausfällt, lässt sich nach einem kurzen Telefonat aber gut eingrenzen, denn die Größenordnung einer Immobilie steht meist schon vor dem Termin fest.
Die Beratung vor Ort
Nicht jede Situation braucht ein schriftliches Gutachten. Wenn Sie vor einem Kauf oder Verkauf nur wissen wollen, woran Sie sind, reicht oft die mündliche Beratung am Objekt.
249 Euro sind ein Festpreis, unabhängig von Größe und Zustand der Immobilie. Das Ergebnis erfahren Sie direkt im Termin, Sie warten auf keinen Bericht. Was in diesem Termin aufgenommen wird, steht unter Beratung vor Ort.
Was im Honorar steckt
Der größere Teil der Arbeit fällt nicht am Objekt an, sondern danach am Schreibtisch. Enthalten sind:
- Ortstermin mit Aufmaß und Anfertigung von Lichtbildern
- Feuchtemessung im Keller und an kritischen Anschlüssen
- Begutachtung von Dachstuhl und Dacheindeckung
- Auswertung von Marktdaten und Bodenrichtwerten für die Lage
- Wertermittlung nach dem passenden Verfahren, bei Bedarf nach zweien
- Das schriftliche Gutachten auf 15 bis 25 Seiten, jeder Rechenschritt begründet
- Aussagen zu Reparaturstau und zur weiteren Bebaubarkeit des Grundstücks
- Erläuterung des Ergebnisses, damit Sie es auch gegenüber Dritten vertreten können
Was Ihr Gutachten kostet, steht vor der Beauftragung fest, nicht danach. Sollte im Einzelfall etwas hinzukommen, etwa bei einem Mehrfamilienhaus mit vielen Einheiten oder einer gemischt genutzten Immobilie, sprechen wir das vorher ab.
Rechnet sich das?
Bei einem Verkehrswert von 250.000 Euro kostet das Gutachten 2.000 Euro. Das klingt nach viel, bis man es ins Verhältnis setzt: Ein Prozent Abweichung beim Verkaufspreis sind bei dieser Immobilie 2.500 Euro. Wer zu niedrig anbietet, verschenkt diesen Betrag sofort. Wer zu hoch anbietet, verliert ihn langsam, weil eine Immobilie mit zu hohem Preis am Markt liegen bleibt und am Ende unter Wert weggeht.
Beim Kauf gilt dasselbe in der anderen Richtung. Ein übersehener Reparaturstau am Dach oder eine durchfeuchtete Kellerwand kosten schnell mehr als das Gutachten, und nach der notariellen Beurkundung lässt sich daran nichts mehr ändern.
Eine Ausnahme, die Sie kennen sollten
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verlangt § 198 des Bewertungsgesetzes ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten beziehungsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Diese Voraussetzung erfülle ich nicht. Für steuerliche Zwecke wäre mein Gutachten also hinausgeworfenes Geld, und deshalb sage ich es lieber hier als nach der Rechnung.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wann muss ich bezahlen?
Nach Übergabe des Gutachtens, per Rechnung. Für den Ortstermin und die Beratung vor Ort gilt dasselbe. Es fällt keine Anzahlung an.
Was kostet es, wenn ich mich nach dem Telefonat doch dagegen entscheide?
Nichts. Das Vorgespräch am Telefon ist kostenlos, dort klären wir Objekt, Anlass, das passende Verfahren und die Größenordnung des Honorars. Erst danach entscheiden Sie.
Warum ein Prozentsatz und kein Festpreis?
Weil der Aufwand mit dem Objekt wächst. Ein Reihenhaus in einer Siedlung mit vielen Vergleichsfällen ist in kürzerer Zeit belastbar bewertet als ein individuell gebautes Haus in Alleinlage. Der Prozentsatz bildet das ab, ohne dass über Stunden diskutiert werden muss. Für die Beratung vor Ort gibt es dagegen einen echten Festpreis von 249 Euro.
Ist die Beratung anrechenbar, wenn ich später doch ein Gutachten will?
Sprechen Sie mich darauf an, bevor Sie beauftragen. Das lässt sich im Einzelfall regeln, und es ist besser, das vorher zu klären als hinterher.
Wie lange dauert es bis zum Gutachten?
In der Regel drei bis fünf Werktage nach dem Ortstermin. Läuft eine Frist oder ein Notartermin, sagen Sie das bitte gleich beim ersten Anruf.
Sagen Sie mir kurz, um welche Immobilie es geht
Ein Anruf genügt, um die Größenordnung zu klären. Das kostet nichts und dauert selten länger als fünf Minuten.