Häufige Fragen

Gesammelt, was am Telefon am häufigsten gefragt wird. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an, das Gespräch kostet nichts.

Kosten

Was kostet ein Wertgutachten?

0,8 Prozent vom ermittelten Verkehrswert, mindestens 900 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Verkehrswert von 250.000 Euro sind das 2.000 Euro. Alle Beispielrechnungen stehen unter Preise und Kosten.

Und was kostet die Beratung vor Ort?

249 Euro zum Festpreis, unabhängig von Größe und Zustand der Immobilie. Der Termin dauert etwa 60 Minuten, das Ergebnis erfahren Sie mündlich direkt am Objekt.

Warum ein Prozentsatz und kein Festpreis?

Weil der Aufwand mit dem Objekt wächst. Ein Reihenhaus mit vielen Vergleichsfällen ist schneller belastbar bewertet als ein individuell gebautes Haus in Alleinlage. Der Prozentsatz bildet das ab, ohne dass über Stunden diskutiert werden muss.

Was kostet das Vorgespräch?

Nichts. Am Telefon klären wir Objekt, Anlass, das passende Verfahren und die Größenordnung des Honorars. Erst danach entscheiden Sie.

Dauer und Ablauf

Wie lange dauert es bis zum Gutachten?

In der Regel drei bis fünf Werktage nach dem Ortstermin. Bei der mündlichen Beratung entfällt die Wartezeit ganz.

Es eilt, ein Notartermin steht an.

Sagen Sie das bitte gleich zu Beginn des ersten Anrufs. Dann klären wir zuerst, ob sich der Ortstermin rechtzeitig einrichten lässt, bevor wir über alles andere sprechen.

Wie lange dauert der Ortstermin?

Etwa 60 bis 90 Minuten, je nach Größe des Objekts. Bitte sorgen Sie dafür, dass Keller und Dachboden zugänglich sind und dass an den Wänden entlang genug Platz zum Messen bleibt.

Muss ich dabei sein?

Es hilft, ist aber nicht zwingend. Wer die Immobilie kennt, kann vor Ort Fragen zu Umbauten, Reparaturen und Besonderheiten beantworten, die sonst mühsam zu klären sind.

Die Immobilie ist vermietet.

Dann muss der Termin mit den Mietern abgestimmt sein. Planen Sie ein bis zwei Wochen Vorlauf ein, das ist der häufigste Grund für Verzögerungen. Bei Mehrfamilienhäusern genügt es in der Regel, einige typische Einheiten zu besichtigen.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Als Grundlage genügen Grundbuchauszug und Baupläne. Hilfreich sind außerdem Wohnflächenberechnung, Lageplan, Nachweise über Modernisierungen mit Jahreszahl, Energieausweis, bei Wohnungen die Teilungserklärung und bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Die vollständige Liste steht unter Ablauf und Unterlagen.

Ich habe fast nichts. Geht das trotzdem?

Ja. Vieles lässt sich vor Ort aufmessen, anderes beim Bauamt oder Grundbuchamt nachfordern. Wo eine Angabe fehlt, wird das im Gutachten benannt statt geraten. Gerade in Erbfällen ist oft niemand mehr da, der weiß, wo die Unterlagen liegen, genau dafür gibt es den Ortstermin.

Welche Unterlage bringt am meisten?

Rechnungen über Modernisierungen mit Jahreszahl. Ein erneuertes Dach oder eine neue Heizung verlängern die Restnutzungsdauer, und die schlägt unmittelbar auf den Wert durch. Solche Belege liegen erfahrungsgemäß in irgendeinem Ordner im Keller.

Verfahren und Wert

Welches Bewertungsverfahren wird angewendet?

Das hängt von Objektart und Anlass ab: Vergleichswertverfahren für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser, Sachwertverfahren für individuell gebaute Häuser, Ertragswertverfahren für vermietete Objekte. Häufig werden zwei kombiniert, damit sich das Ergebnis absichert.

Was ist der Bewertungsstichtag?

Der Zeitpunkt, auf den sich der Wert bezieht, meist der Tag der Besichtigung. In Erbfällen kann der Todestag maßgeblich sein. Da sich Märkte bewegen, gehört der Stichtag ins Gutachten und sollte vorher besprochen werden.

Wie unterscheidet sich das von einem Online-Rechner?

Ein Online-Rechner arbeitet mit Durchschnittswerten für die Lage, ohne Besichtigung. Feuchte, Reparaturstau und Besonderheiten fallen dabei heraus. Als erste Orientierung ist er brauchbar, als Beleg gegenüber jemand anderem nicht.

Wie lange bleibt der ermittelte Wert aktuell?

Für die folgenden Monate ist er aussagekräftig. Liegt zwischen Gutachten und Verwendung mehr als ein Jahr, oder hat sich am Objekt etwas Wesentliches geändert, sollte es aktualisiert werden.

Anerkennung und Grenzen

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Nein. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer verlangt § 198 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder einer Person, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert ist. Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor, für steuerliche Zwecke brauchen Sie deshalb jemand anderen.

Und vor Gericht?

Braucht ein Gericht einen Sachverständigen, bestellt es ihn selbst. Ein privat beauftragtes Gutachten ist dort Parteivortrag: Es kann Ihre Position stützen und Ihrem Anwalt die Arbeit erleichtern, ersetzt den gerichtlich bestellten Gutachter aber nicht.

Akzeptiert meine Bank das Gutachten?

Das entscheidet die Bank. Viele Institute lassen ab bestimmten Kreditsummen nur Bewerter zu, die sie selbst benennen. Als Grundlage für Ihr eigenes Gespräch ist ein begründetes Gutachten hilfreich, als förmlicher Nachweis fragen Sie bitte vorher bei Ihrem Institut nach.

Wofür ist das Gutachten dann geeignet?

Für Ihre eigene Entscheidung über Kauf, Verkauf oder Modernisierung, für die Verhandlung mit einem Käufer oder Verkäufer, für die Einigung unter Erben und zur Überprüfung einer Maklereinschätzung. Das ist der weitaus größere Teil aller Fälle.

Sonstiges

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Im gesamten Saarland und im angrenzenden Rheinland-Pfalz: Saarbrücken und Umgebung, Saarpfalz-Kreis mit Homburg, St. Ingbert und Blieskastel, Neunkirchen, Saarlouis, Merzig-Wadern und der Landkreis St. Wendel. Der Sitz ist Mandelbachtal-Ormesheim. Bei Objekten außerhalb rufen Sie bitte an.

Sind Sie auch Makler?

Nein, ich vermittle nicht. Genau das ist der Grund, warum die ermittelte Zahl neutral ist: Ich verdiene am Gutachten, unabhängig davon, ob und zu welchem Preis verkauft wird.

Bewerten Sie auch Gewerbeimmobilien und Grundstücke?

Ja. Bei gewerblich genutzten und vermieteten Objekten kommt in der Regel das Ertragswertverfahren zum Einsatz, bei unbebauten Grundstücken das Vergleichswertverfahren auf Grundlage der Bodenrichtwerte.

Können mehrere Personen gemeinsam beauftragen?

Ja, und bei einer Erbengemeinschaft ist das der bessere Weg. Wenn alle Beteiligten gemeinsam beauftragen, ist die Grundlage von vornherein für alle dieselbe. Mehr dazu unter Bewertung im Erbfall.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an, das Gespräch kostet nichts und dauert selten länger als fünf Minuten.